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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Letzte Aktualisierung: 20.07.2025

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der FinanzAudit GmbH und unseren Kunden für die Erbringung von Finanzprüfungs- und Beratungsdienstleistungen.

1. Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge und Vereinbarungen zwischen der FinanzAudit GmbH (nachfolgend "Auftragnehmer" genannt) und ihren Kunden (nachfolgend "Auftraggeber" genannt) über die Erbringung von Finanzprüfungs- und Beratungsdienstleistungen.

1.2 Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

2. Vertragsgegenstand

2.1 Der Auftragnehmer erbringt für den Auftraggeber Dienstleistungen im Bereich der Finanzprüfung und Beratung gemäß den im Einzelfall vereinbarten Leistungsbeschreibungen.

2.2 Der genaue Umfang der zu erbringenden Dienstleistungen wird in einem gesonderten Auftrag schriftlich festgehalten.

2.3 Der Auftragnehmer erbringt seine Dienstleistungen nach bestem Wissen und Gewissen und unter Beachtung der einschlägigen berufsrechtlichen Vorschriften.

3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

3.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Unterlagen und Informationen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.

3.2 Der Auftraggeber steht für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der von ihm bereitgestellten Informationen und Unterlagen ein.

3.3 Der Auftraggeber benennt einen qualifizierten Ansprechpartner, der dem Auftragnehmer für Rückfragen zur Verfügung steht und befugt ist, die zur Auftragsdurchführung notwendigen Entscheidungen zu treffen.

4. Leistungsfristen und Termine

4.1 Fristen und Termine für die Erbringung der Dienstleistungen sind nur verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt worden sind.

4.2 Die Einhaltung der Fristen und Termine setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Auftraggeber zu liefernden Unterlagen sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Auftraggeber voraus.

4.3 Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Fristen angemessen; dies gilt nicht, wenn der Auftragnehmer die Verzögerung zu vertreten hat.

5. Vergütung und Zahlungsbedingungen

5.1 Die Vergütung für die Leistungen des Auftragnehmers wird im Einzelfall vereinbart und richtet sich nach Art, Umfang und Komplexität der zu erbringenden Leistungen.

5.2 Sofern nicht anders vereinbart, werden die Leistungen des Auftragnehmers nach tatsächlichem Zeitaufwand abgerechnet. Die Stundensätze werden im Auftrag festgelegt.

5.3 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

5.4 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

5.5 Bei Überschreitung der Zahlungsfrist ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a. zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

6. Vertraulichkeit und Datenschutz

6.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen des Auftraggebers vertraulich zu behandeln und nur zur Durchführung des Vertrages zu verwenden.

6.2 Der Auftragnehmer wird personenbezogene Daten des Auftraggebers nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere unter Beachtung der Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), verarbeiten.

6.3 Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

7. Haftung

7.1 Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch ihn oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, unbeschränkt.

7.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung des Auftragnehmers der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist.

7.3 Eine weitergehende Haftung des Auftragnehmers besteht nicht.

7.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe des Auftragnehmers.

7.5 Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.

8. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte

8.1 Alle im Rahmen der Leistungserbringung durch den Auftragnehmer erstellten Unterlagen, Berichte, Analysen und sonstigen Arbeitsergebnisse sind urheberrechtlich geschützt.

8.2 Der Auftraggeber erhält an den Arbeitsergebnissen ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für eigene interne Zwecke.

8.3 Eine Weitergabe der Arbeitsergebnisse an Dritte oder eine Nutzung für andere als die vertraglich vorgesehenen Zwecke bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

9. Kündigung

9.1 Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden, sofern im Einzelfall keine abweichende Regelung getroffen wurde.

9.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

9.3 Die Kündigung bedarf der Schriftform.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.

10.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

10.3 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Berlin, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

10.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

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